Landgericht Wuppertal, 2015-12-29, 1 O 74/12

1 O 74/12Kantonsgericht29.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 1 O 74/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-29

Aktenzeichen: 1 O 74/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1229.1O74.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Teil-Versäumnisurteils vom 21.07.2015 abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und die durch die Nebenintervention verursachten Kosten bis auf die durch die Säumnis des Beklagten zu 5 verursachten Kosten, die der Beklagte zu 5 zu tragen hat.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte zu 5 darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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