Landgericht Wuppertal, 2016-01-12, 2 O 169/15

2 O 169/15Kantonsgericht12.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 169/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-12

Aktenzeichen: 2 O 169/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0112.2O169.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages vorläufig vollstreckbar.

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