23 Ns-50 Js 156/14-26/15•Landgericht Wuppertal, 2016-01-18, 23 Ns-50 Js 156/14-26/15
Landgericht Wuppertal, 2016-01-18, 23 Ns-50 Js 156/14-26/15
23 Ns-50 Js 156/14-26/15Kantonsgericht18.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 23 Ns-50 Js 156/14-26/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-18
Aktenzeichen: 23 Ns-50 Js 156/14-26/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0118.23NS50JS156.14.26.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23
Tenor
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert:
Der Angeklagte B wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte F wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die weitergehende Berufung wird verworfen.
Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt; der Staatskasse werden die Hälfte der in dem Berufungsverfahren entstanden notwendigen Auslagen der Angeklagten auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.