Landgericht Wuppertal, 2016-03-17, 9 S 262/15

9 S 262/15Kantonsgericht17.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 262/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-17

Aktenzeichen: 9 S 262/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0317.9S262.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 05.11.2015 (Az. 10 C 150/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweils andere nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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