9 S 262/15•Landgericht Wuppertal, 2016-03-17, 9 S 262/15
Landgericht Wuppertal, 2016-03-17, 9 S 262/15
9 S 262/15Kantonsgericht17.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 262/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-17
Aktenzeichen: 9 S 262/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0317.9S262.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 05.11.2015 (Az. 10 C 150/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweils andere nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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