Landgericht Wuppertal, 2016-03-31, 12 O 126/15

12 O 126/15Kantonsgericht31.03.2016

Regest

Es ist nicht irreführend, wenn jemand, dem die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen, sich als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 12 O 126/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-31

Aktenzeichen: 12 O 126/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0331.12O126.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Normen: §§ Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2, 3 Abs. 1,5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

Leitsätze

Es ist nicht irreführend, wenn jemand, dem die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung

"Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen, sich als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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