Landgericht Wuppertal, 2016-06-08, 3 O 203/15

3 O 203/15Kantonsgericht08.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 203/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-08

Aktenzeichen: 3 O 203/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0608.3O203.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 23.03.2016 (3 O 203/15) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass das Versäumnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 30.09.2015 (3 O 203/15) aufgehoben wird.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden

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