Landgericht Wuppertal, 2016-07-05, - 9 Gs 104/16 - 25 Ks-45 Js 4/16-8/16

- 9 Gs 104/16 - 25 Ks-45 Js 4/16-8/16Kantonsgericht05.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — - 9 Gs 104/16 - 25 Ks-45 Js 4/16-8/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-05

Aktenzeichen: - 9 Gs 104/16 - 25 Ks-45 Js 4/16-8/16

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0705.9GS104.16.25KS45J.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Er wird zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von

fünf Jahren

verurteilt.

Auf den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin M Q, dienstansässig beim PP Wuppertal, G-Allee, wird der Angeklagte verurteilt, an diese ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2016 zu zahlen

Es wird festgestellt, dass der Anspruch der Nebenklägerin M Q gemäß Ziffer 2 aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Angeklagten resultiert.

Das Urteil ist hinsichtlich des Ausspruchs unter Ziffer 2 vorläufig vollstreckbar.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. Er trägt weiterhin die durch den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin M Q entstandenen Kosten und ihre im Adhäsionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.

  • §§ 113 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 52 StGB -

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