16 T 427/15•Landgericht Wuppertal, 2016-07-28, 16 T 427/15
Landgericht Wuppertal, 2016-07-28, 16 T 427/15
16 T 427/15Kantonsgericht28.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 16 T 427/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-28
Aktenzeichen: 16 T 427/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0728.16T427.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 28.10.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 20.10.2015 (Az.: 21 C 202/13) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gemäß § 97 ZPO dem Beschwerdeführer auferlegt.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.815,02 Euro festgesetzt.
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