Landgericht Wuppertal, 2016-09-02, 16 T 126/16

16 T 126/16Kantonsgericht02.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 T 126/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-02

Aktenzeichen: 16 T 126/16

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0902.16T126.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Amtsgerichts Remscheid vom 22.02.2016 (7 C 132/15) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits und des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Von der Erhebung einer Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf bis 1.000,00 Euro festgesetzt

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.