21 KLs 27/16 (10 Js 167/16)•Landgericht Wuppertal, 2017-02-16, 21 KLs 27/16 (10 Js 167/16)
Landgericht Wuppertal, 2017-02-16, 21 KLs 27/16 (10 Js 167/16)
21 KLs 27/16 (10 Js 167/16)Kantonsgericht16.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 21 KLs 27/16 (10 Js 167/16) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-16
Aktenzeichen: 21 KLs 27/16 (10 Js 167/16)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0216.21KLS27.16.10JS16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
- § 467 StPO -
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