Landgericht Wuppertal, 2017-03-08, 12 O 9/15

12 O 9/15Kantonsgericht08.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 12 O 9/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-08

Aktenzeichen: 12 O 9/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0308.12O9.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass für die mit Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 01.08.2011, 04.08.2011 ausgesprochene Kündigung kein wichtiger Grund vorlag und sie nicht gemäß § 8 Abs. 3 VOB/B wirksam ist.

Im Übrigen wird die Zwischenfeststellungswiderklage abgewiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben der Schlussentscheidung vorbehalten.

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