12 O 9/15•Landgericht Wuppertal, 2017-03-08, 12 O 9/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 12 O 9/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: 12 O 9/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0308.12O9.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass für die mit Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 01.08.2011, 04.08.2011 ausgesprochene Kündigung kein wichtiger Grund vorlag und sie nicht gemäß § 8 Abs. 3 VOB/B wirksam ist.
Im Übrigen wird die Zwischenfeststellungswiderklage abgewiesen.
Die weiteren Entscheidungen bleiben der Schlussentscheidung vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.