16 T 130/17•Landgericht Wuppertal, 2017-04-05, 16 T 130/17
Landgericht Wuppertal, 2017-04-05, 16 T 130/17
16 T 130/17Kantonsgericht05.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 16 T 130/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-05
Aktenzeichen: 16 T 130/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0405.16T130.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 02.02.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 24.01.2017 (Az. 44 M 4372/16) und der Nichtabhilfebeschluss vom 24.03.2017 aufgehoben.
Eine Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung vom 15.09.2016 ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.