Landgericht Wuppertal, 2017-04-05, 16 T 130/17

16 T 130/17Kantonsgericht05.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 T 130/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-05

Aktenzeichen: 16 T 130/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0405.16T130.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 02.02.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 24.01.2017 (Az. 44 M 4372/16) und der Nichtabhilfebeschluss vom 24.03.2017 aufgehoben.

Eine Entscheidung über den Widerspruch des Schuldners nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung vom 15.09.2016 ist nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

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