1 O 41/17•Landgericht Wuppertal, 2017-07-04, 1 O 41/17
Landgericht Wuppertal, 2017-07-04, 1 O 41/17
1 O 41/17Kantonsgericht04.07.2017
Regest
Eine an ein Baugerüst angelegte Anlegeleiter ist kein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne von § 836 Abs. 1 BGB. Derjenige, der eine Anlegeleiter benutzt, ist selbst für deren Standsicherheit verantwortlich.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 41/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-04
Aktenzeichen: 1 O 41/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0704.1O41.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1 Zivilkammer
Normen: BGB § 836 Abs. 1
Leitsätze
Eine an ein Baugerüst angelegte Anlegeleiter ist kein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne von § 836 Abs. 1 BGB. Derjenige, der eine Anlegeleiter benutzt, ist selbst für deren Standsicherheit verantwortlich.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.