24 KLs 326 Js 1365/17 - 8/17 -•Landgericht Wuppertal, 2017-08-25, 24 KLs 326 Js 1365/17 - 8/17 -
Landgericht Wuppertal, 2017-08-25, 24 KLs 326 Js 1365/17 - 8/17 -
24 KLs 326 Js 1365/17 - 8/17 -Kantonsgericht25.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 24 KLs 326 Js 1365/17 - 8/17 - — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-25
Aktenzeichen: 24 KLs 326 Js 1365/17 - 8/17 -
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0825.24KLS326JS1365.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte L ist der versuchten schweren räuberischen Erpressung und des versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung schuldig.
Er wird zu einer Einheitsjugendstrafe von
3 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte U2 ist des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und der versuchten schweren räuberischen Erpressung und des versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung schuldig.
Er wird zu einer Einheitsjugendstrafe von
3 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte V ist des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und der versuchten schweren räuberischen Erpressung und des versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
6 Jahre
verurteilt.
Der Angeklagte V trägt die Kosten des Verfahrens.
Bezüglich der Angeklagten L und U2 wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.
Angewendete Vorschriften
beim Angeklagten L: §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und b), 253 Abs. 1, 255, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, §§ 1, 3 JGG
beim Angeklagten U2: §§ 223 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und b), 252, 253 Abs. 1, 255, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, §§ 1, 105 JGG
beim Angeklagten V: §§ 223 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und b), 252, 253 Abs. 1, 255, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB
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