16 T 132/17•Landgericht Wuppertal, 2017-09-18, 16 T 132/17
Landgericht Wuppertal, 2017-09-18, 16 T 132/17
16 T 132/17Kantonsgericht18.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 16 T 132/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-18
Aktenzeichen: 16 T 132/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0918.16T132.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Solingen vom 06.02.2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kostenansatz der Gebühr Nr. 1401 KV JVKostG in der Kostenrechnung des Amtsgerichts Solingen vom 19.12.2016 (Kassenzeichen X701728602757X) aufgehoben wird.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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