Landgericht Wuppertal, 2017-10-05, 9 S 90/17

9 S 90/17Kantonsgericht05.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 90/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-05

Aktenzeichen: 9 S 90/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1005.9S90.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 10.05.2017, Az. 33 C 57/16 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von der Zahlung restlicher Reparaturkosten in Höhe eines Betrags von 777,83 € freizustellen.

Die Beklagten werden ferner gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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