Landgericht Wuppertal, 2017-10-26, 25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)

25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)Kantonsgericht26.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-26

Aktenzeichen: 25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1026.25QS34.17.522JS34.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafkammer

Tenor

in dem Ermittlungsverfahren

hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal als Beschwerdekammer auf die Gegenvorstellung gegen den Beschluss der Kammer vom 21.9.2017- Az: 12 Gs 93/17

am 26.10.2017

beschlossen:

Auf die Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin werden der Beschluss der Kammer vom 21.9.2017 und der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 14.8.2017 Az.:12 Gs 522 Js 3496/17-93/17 , sowie die Beschlagnahme des Führerscheins aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.