25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)•Landgericht Wuppertal, 2017-10-26, 25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)
Landgericht Wuppertal, 2017-10-26, 25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)
25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)Kantonsgericht26.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-26
Aktenzeichen: 25 Qs 34/17 (522 Js 3496/17)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1026.25QS34.17.522JS34.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafkammer
Tenor
in dem Ermittlungsverfahren
hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal als Beschwerdekammer auf die Gegenvorstellung gegen den Beschluss der Kammer vom 21.9.2017- Az: 12 Gs 93/17
am 26.10.2017
beschlossen:
Auf die Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin werden der Beschluss der Kammer vom 21.9.2017 und der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 14.8.2017 Az.:12 Gs 522 Js 3496/17-93/17 , sowie die Beschlagnahme des Führerscheins aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.
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