Landgericht Wuppertal, 2017-11-24, 16 S 59/17

16 S 59/17Kantonsgericht24.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 S 59/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-24

Aktenzeichen: 16 S 59/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1124.16S59.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses schriftlich Stellung zu nehmen und gegebenenfalls mitzuteilen, ob die Berufung zum Zwecke der Kostenersparnis zurückgenommen wird.

Der Antrag der Beklagten vom 20.07.2017, gerichtet auf Bewilligung von

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