12 O 78/17•Landgericht Wuppertal, 2017-11-30, 12 O 78/17
Landgericht Wuppertal, 2017-11-30, 12 O 78/17
12 O 78/17Kantonsgericht30.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 12 O 78/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-30
Aktenzeichen: 12 O 78/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1130.12O78.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 25.09.2017 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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