Landgericht Wuppertal, 2017-12-22, 12 O 24/17

12 O 24/17Kantonsgericht22.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 12 O 24/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-22

Aktenzeichen: 12 O 24/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1222.12O24.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,

im Wettbewerb handelnd in einer Gaststätte/Schankwirtschaft gleichzeitig sowohl Geldspielgeräte als auch Wettautomaten aufzustellen und/oder aufgestellt zu haben und/oder zu betreiben.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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