25 KLs 9/14 (90 Js 192/11)•Landgericht Wuppertal, 2018-04-19, 25 KLs 9/14 (90 Js 192/11)
Landgericht Wuppertal, 2018-04-19, 25 KLs 9/14 (90 Js 192/11)
25 KLs 9/14 (90 Js 192/11)Kantonsgericht19.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 25 KLs 9/14 (90 Js 192/11) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-19
Aktenzeichen: 25 KLs 9/14 (90 Js 192/11)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0419.25KLS9.14.90JS192.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Normen: StGB §§ 339, 21, 53 Abs. 1
Tenor
w e g e n Rechtsbeugung
Der Angeklagte ist der Rechtsbeugung in zehn Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von
11 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
– Angewandte Vorschriften: §§ 339, 21, 53 Abs. 1 StGB –
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