Landgericht Wuppertal, 2018-05-04, 2 O 234/17

2 O 234/17Kantonsgericht04.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 234/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-04

Aktenzeichen: 2 O 234/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0504.2O234.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von EUR 17.607,63 nebst Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz – allerdings nicht mehr als 8 Prozent jährlich – ab dem 02.08.2014 bis zum 04.04.2017 und Zinsen in gleicher Höhe ab dem 05.04.2017 aus einem Betrag von EUR 17.599,23 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 984,07 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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