3 O 360/17•Landgericht Wuppertal, 2018-06-06, 3 O 360/17
Landgericht Wuppertal, 2018-06-06, 3 O 360/17
3 O 360/17Kantonsgericht06.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 3 O 360/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-06
Aktenzeichen: 3 O 360/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0606.3O360.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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