Landgericht Wuppertal, 2018-07-11, 3 O 354/17

3 O 354/17Kantonsgericht11.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 354/17 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-11

Aktenzeichen: 3 O 354/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0711.3O354.17.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Transaktionswert bei der Veräußerung der Beklagten zu 1) oder ihrer Vermögenswerte sowie der L GbR oder ihrer Vermögenswerte und der Xxxx oder ihrer Vermögenswerte im Ganzen oder in Teilen dadurch zu erteilen, dass Sie neben dem Kaufpreis auch die vereinbarten Werte für Kauf- oder Vorkaufsrechte oder sonstigen Optionen, Bezugsrechte, Anwartschaften, Gewinnausschüttungen, Gesellschafterdarlehen, übernommene Bankverbindlichkeiten, gesondert vereinbarte Ausgleichszahlungen für Liquiditätsüberschüsse in dem Transaktionsobjekt, Kapitalerhöhungen, Bezugs- und Absatzvereinbarungen mit Zulieferern bzw. Abnehmern angeben.

Im Übrigen wird die Klage, soweit sie auf die Erteilung von Auskünften gerichtet ist, abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200.000,00 Euro.

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