Landgericht Wuppertal, 2018-07-12, 9 T 106/18

9 T 106/18Kantonsgericht12.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 T 106/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-12

Aktenzeichen: 9 T 106/18

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0712.9T106.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Feststellung, dass der Haftbeschluss den Betroffenen in seinen Rechten verletzt habe, wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Dolmetscherkosten nicht erhoben werden.

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