9 T 106/18•Landgericht Wuppertal, 2018-07-12, 9 T 106/18
Landgericht Wuppertal, 2018-07-12, 9 T 106/18
9 T 106/18Kantonsgericht12.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 T 106/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-12
Aktenzeichen: 9 T 106/18
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0712.9T106.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Feststellung, dass der Haftbeschluss den Betroffenen in seinen Rechten verletzt habe, wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Dolmetscherkosten nicht erhoben werden.
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