Landgericht Wuppertal, 2018-07-24, 16 S 78/17

16 S 78/17Kantonsgericht24.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 S 78/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-24

Aktenzeichen: 16 S 78/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0724.16S78.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 26.09.2017 (33 C 42/17) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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