9 OH 30/17•Landgericht Wuppertal, 2018-07-31, 9 OH 30/17
Landgericht Wuppertal, 2018-07-31, 9 OH 30/17
9 OH 30/17Kantonsgericht31.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 OH 30/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-31
Aktenzeichen: 9 OH 30/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0731.9OH30.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Rechnung betreffend die Ur.Nr.: xxxx wird dahingehend abgeändert, dass die Positionen
Nr. 22201 Treuhandgebühr aus € 303.159,37 (Satz 0,5) KV € 317,50
Nr. 22201 Treuhandgebühr aus € 15.913,20 (Satz 0,5) KV € 45,50
entfallen.
Die Position Nr.32014 Umsatzsteuer auf die Kosten (19 v.H.) KV wird auf 430,24 € festgesetzt.
Die Position Summe wird auf 2.694,64 € festgesetzt.
Im Übrigen verbleibt es bei den angesetzten Rechnungspositionen.
Dieses Verfahren ist gerichtskostenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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