Landgericht Wuppertal, 2018-07-31, 9 OH 30/17

9 OH 30/17Kantonsgericht31.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 OH 30/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-31

Aktenzeichen: 9 OH 30/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0731.9OH30.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Rechnung betreffend die Ur.Nr.: xxxx wird dahingehend abgeändert, dass die Positionen

Nr. 22201 Treuhandgebühr aus € 303.159,37 (Satz 0,5) KV € 317,50

Nr. 22201 Treuhandgebühr aus € 15.913,20 (Satz 0,5) KV € 45,50

entfallen.

Die Position Nr.32014 Umsatzsteuer auf die Kosten (19 v.H.) KV wird auf 430,24 € festgesetzt.

Die Position Summe wird auf 2.694,64 € festgesetzt.

Im Übrigen verbleibt es bei den angesetzten Rechnungspositionen.

Dieses Verfahren ist gerichtskostenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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