16 T 199/18•Landgericht Wuppertal, 2018-10-01, 16 T 199/18
Landgericht Wuppertal, 2018-10-01, 16 T 199/18
16 T 199/18Kantonsgericht01.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 16 T 199/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-01
Aktenzeichen: 16 T 199/18
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:1001.16T199.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: KV 208 GrKostG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1) vom 31.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 27.07.2018 (Az. 43 M 568/18) abgeändert und die weitere Beteiligte zu 2) angewiesen, die Kostenrechnung vom 07.02.2018 dahingehend zu berichtigen, dass die Gebühr Nr. 208 KV GvKostG nebst anteiliger Auslagenpauschale außer Ansatz bleibt.
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