Landgericht Wuppertal, 2018-10-12, 3 O 417/16

3 O 417/16Kantonsgericht12.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 417/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-12

Aktenzeichen: 3 O 417/16

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:1012.3O417.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) einen Betrag von 27.291,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 2) und die Beklagte je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger zu 2) zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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