Landgericht Wuppertal, 2018-11-06, 26 Qs 210/18

26 Qs 210/18Kantonsgericht06.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 26 Qs 210/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-06

Aktenzeichen: 26 Qs 210/18

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:1106.26QS210.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6, Strafkammer

Tenor

wegen Ordnungswidrigkeit

Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal aufgehoben und der Kostenfestsetzungsbescheid der Stadt Wuppertal vom 19.02.2018 dahingehend geändert, dass die dem Betroffenen zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 2.044,77 € festgesetzt werden.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

Die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse zu 87 Prozent auferlegt.

Die Gebühren des Beschwerdeverfahrens werden auf 13 Prozent ermäßigt.

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