16 T 235/17•Landgericht Wuppertal, 2019-01-15, 16 T 235/17
Landgericht Wuppertal, 2019-01-15, 16 T 235/17
16 T 235/17Kantonsgericht15.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 16 T 235/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-15
Aktenzeichen: 16 T 235/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0115.16T235.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 07.03.2017 (145 IK 7/12) – unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen – wie folgt abgeändert:
Dem Schuldner sind von der Abfindung, die von der Drittschuldnerin an den Treuhänder ausgezahlt wurde, 11.352,84 Euro pfändungsfrei zu belassen.
Dem Treuhänder wird aufgegeben, diesen Betrag, soweit er von der Drittschuldnerin ausgezahlt worden ist, an den Schuldner aus der Insolvenzmasse auszukehren.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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