Landgericht Wuppertal, 2019-02-20, 16 T 237/18

16 T 237/18Kantonsgericht20.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 T 237/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-20

Aktenzeichen: 16 T 237/18

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0220.16T237.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 28.08.2018 und die des weiteren Beteiligten zu 1) vom 16.08.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 10.08.2018 (Az. 43 M 1604/17) abgeändert und die weitere Beteiligte zu 2) angewiesen, die Kostenrechnung vom 10.04.2017 dahingehend zu berichtigen, dass die Gebühr Nr. 208 KV GvKostG nebst anteiliger Auslagenpauschale außer Ansatz bleibt.

Die weitergehende sofortige Beschwerde des Gläubigers wird zurückgewiesen.

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