Landgericht Wuppertal, 2019-04-03, 3 O 73/19

3 O 73/19Kantonsgericht03.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 73/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-03

Aktenzeichen: 3 O 73/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0403.3O73.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des Verfügungsklägers vom 04.03.2019 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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