26 KLs‑10 Js 167/16‑10/19•Landgericht Wuppertal, 2019-06-05, 26 KLs‑10 Js 167/16‑10/19
Landgericht Wuppertal, 2019-06-05, 26 KLs‑10 Js 167/16‑10/19
26 KLs‑10 Js 167/16‑10/19Kantonsgericht05.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 26 KLs‑10 Js 167/16‑10/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-05
Aktenzeichen: 26 KLs‑10 Js 167/16‑10/19
ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0605.26KLS8209.10JS167.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revision.
Angewendete Vorschriften: § 30a Absätze 2 Nr. 2 und 3 BtMG.
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