16 T 390/17•Landgericht Wuppertal, 2019-07-29, 16 T 390/17
Landgericht Wuppertal, 2019-07-29, 16 T 390/17
16 T 390/17Kantonsgericht29.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 16 T 390/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-29
Aktenzeichen: 16 T 390/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0729.16T390.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 31.08.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 02.08.2017 abgeändert und der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 22.09.2016 dahingehend abgeändert und ergänzt, dass der Beschluss auch die Zustellungskosten des Zahlungsverbotes am 21.09.2016 in Höhe von 24,22 € als Vollstreckungsforderung umfasst.
Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 24,22 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.