Landgericht Wuppertal, 2019-09-05, 17 O 49/19

17 O 49/19Kantonsgericht05.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 49/19 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-05

Aktenzeichen: 17 O 49/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0905.17O49.19.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2018 abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 11.127,24 € Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit der Fahrgestellnummer XXXXXXX zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 11.04.2019 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1590,91 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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