9 S 105/19•Landgericht Wuppertal, 2019-10-31, 9 S 105/19
Landgericht Wuppertal, 2019-10-31, 9 S 105/19
9 S 105/19Kantonsgericht31.10.2019
Regest
1. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist keine Last im Sinne von §§ 446, 103 BGB 2. Zur Bedeutung von § 288 BGB als Mindestschadenersatz
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 105/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-31
Aktenzeichen: 9 S 105/19
ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:1031.9S105.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Leitsätze
-
Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist keine Last im Sinne von §§ 446, 103 BGB
-
Zur Bedeutung von § 288 BGB als Mindestschadenersatz
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 34 C 195/18, vom 28.05.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.