9 S 106/19•Landgericht Wuppertal, 2019-11-14, 9 S 106/19
Landgericht Wuppertal, 2019-11-14, 9 S 106/19
9 S 106/19Kantonsgericht14.11.2019
Regest
Kaskoversicherung: Erwirbt der Versicherungsnehmer, nachdem sein versicherter Pkw gestohlen worden war, ein regelbesteuertes Neufahrzeug, ist der Wiederbeschaffungswert mit voller Umsatzsteuer (und nicht nur differenzbesteuert) jedenfalls dann zu erstatten, wenn gleichwertige Gebrauchtfahrzeuge überwiegend regelbesteuert werden.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 106/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-14
Aktenzeichen: 9 S 106/19
ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:1114.9S106.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Leitsätze
Kaskoversicherung: Erwirbt der Versicherungsnehmer, nachdem sein versicherter Pkw gestohlen worden war, ein regelbesteuertes Neufahrzeug, ist der Wiederbeschaffungswert mit voller Umsatzsteuer (und nicht nur differenzbesteuert) jedenfalls dann zu erstatten, wenn gleichwertige Gebrauchtfahrzeuge überwiegend regelbesteuert werden.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 07.05.2019, AZ 12 C 41/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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