Landgericht Wuppertal, 2019-11-14, 9 S 125/19

9 S 125/19Kantonsgericht14.11.2019

Regest

Benzinklausel in der privaten Haftpflichtversicherung: Kein Versicherungsschutz nach Beschädigung eines Reklameschildes durch die auf der Hebebühne eines Transporters stehende Fahrerin bei der Entladung des Fahrzeuges

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 125/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-14

Aktenzeichen: 9 S 125/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:1114.9S125.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Leitsätze

Benzinklausel in der privaten Haftpflichtversicherung: Kein Versicherungsschutz nach Beschädigung eines Reklameschildes durch die auf der Hebebühne eines Transporters stehende Fahrerin bei der Entladung des Fahrzeuges

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen, 13 C 441/18, vom 19.06.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicher- heitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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