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25 Ks 45 Js 122 /17 - 6/19 –•Landgericht Wuppertal, 2020-02-13, 25 Ks 45 Js 122 /17 - 6/19 –
25 Ks 45 Js 122 /17 - 6/19 –Kantonsgericht13.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 25 Ks 45 Js 122 /17 - 6/19 –
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0213.25KS45JS122.17.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Die Angeklagten sind des Totschlags in Tateinheit mit versuchtem
Totschlag und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Sie werden jeweils zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt.
Sie tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Die von dem Angeklagten N vom 22.08.2018 bis zum 06.02.2019, die von dem Angeklagten S vom 11.09.2018 bis zum 01.02.2019 in dieser Sache in der Ukraine erlittene Freiheitsentziehung (Auslieferungshaft) wird im Verhältnis 1:3 angerechnet.
– Angewandte Vorschriften:
§§ 212 Abs. 1 u. 2, 223 Abs.1, 224 Abs.1 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 5, 22,
23, 25 Abs. 2, 52 StGB –
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