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9 T 71/20•Landgericht Wuppertal, 2020-05-05, 9 T 71/20
9 T 71/20Kantonsgericht05.05.2020
Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz Corona-Krise nicht (mehr) durch eine telefonische ersetzt werden
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 9 T 71/20
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0505.9T71.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz Corona-Krise nicht (mehr) durch eine telefonische ersetzt werden
In dem Unterbringungsverfahren .......
Die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts Remscheid vom 04.05.2020 wird aufgehoben und das Verfahren nach Maßgabe der folgenden Gründe zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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