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9 S 95/20•Landgericht Wuppertal, 2020-11-26, 9 S 95/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 9 S 95/20
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:1126.9S95.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 14.07.2020 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 684,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten wird, sind vorläufig vollstreckbar.
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