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21 StVK 736/23 (10 Js 421/22 StA Wuppertal)•Landgericht Wuppertal, 2023-07-17, 21 StVK 736/23 (10 Js 421/22 StA Wuppertal)
21 StVK 736/23 (10 Js 421/22 StA Wuppertal)Kantonsgericht17.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-17
Aktenzeichen: 21 StVK 736/23 (10 Js 421/22 StA Wuppertal)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2023:0717.21STVK736.23.10JS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafvollstreckungskammer
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 15.03.2023, Az.: 22 KLs 20/22 (Az. 10 Js 421/22 der Staatsanwaltschaft Wuppertal), ist derzeit unzulässig.
Die Unterbrechung der Vollstreckung der vorgenannten Gesamtfreiheitsstrafe wird angeordnet. Der Verurteilte ist daher in dem Verfahren zum vorgenannten Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Wuppertal sofort aus der Haft in einer Justizvollzugsanstalt zu entlassen.
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