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23 KLs 28/23 (45 Js 92/22)•Landgericht Wuppertal, 2024-02-19, 23 KLs 28/23 (45 Js 92/22)
23 KLs 28/23 (45 Js 92/22)Kantonsgericht19.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-19
Aktenzeichen: 23 KLs 28/23 (45 Js 92/22)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2024:0219.23KLS28.23.45JS92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
11 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.
– Angewandte Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 4, 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1, Abs. 2 Alt. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB –
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