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26 KLs 18/23 (10 Js 2252/23)•Landgericht Wuppertal, 2024-02-26, 26 KLs 18/23 (10 Js 2252/23)
26 KLs 18/23 (10 Js 2252/23)Kantonsgericht26.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-26
Aktenzeichen: 26 KLs 18/23 (10 Js 2252/23)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2024:0226.26KLS18.23.10JS22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Die Angeklagten K. und D. sind des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, schuldig.
Sie werden deshalb wie folgt verurteilt:
der Angeklagte K. zu einer Freiheitsstrafe von
3 Jahren und 6 Monaten ;
der Angeklagte D. zu einer Freiheitsstrafe von
3 Jahren .
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 1,3 Abs.1 Nr.1, 29a Abs.1 Nr.2 BtMG, 27, 52, StGB
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