L 14 J 14/94•Landessozialgericht NRW, 1995-12-08, L 14 J 14/94
Landessozialgericht NRW, 1995-12-08, L 14 J 14/94
L 14 J 14/94Sozialversicherungsgericht08.12.1995
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 J 14/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-08
Aktenzeichen: L 14 J 14/94
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1995:1208.L14J14.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 11. November 1993 wird zurückgewiesen. Die Klagen gegen die Bescheide vom 19. Mai 1993, 14. Oktober 1994 und 03. Februar 1995 werden als unzulässig abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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