L 6 V 164/94•Landessozialgericht NRW, 1996-03-05, L 6 V 164/94
Landessozialgericht NRW, 1996-03-05, L 6 V 164/94
L 6 V 164/94Sozialversicherungsgericht05.03.1996
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 V 164/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-05
Aktenzeichen: L 6 V 164/94
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1996:0305.L6V164.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24. Juni 1994 werden zurückgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24. Juni 1994 insoweit abgeändert, als der Beklagte zur Gewährung der darin zugesprochenen Leistungen bereits ab dem 01. Januar 1985 verurteilt wird. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszuges zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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