L 11 SKa 79/95•Landessozialgericht NRW, 1996-03-12, L 11 SKa 79/95
Landessozialgericht NRW, 1996-03-12, L 11 SKa 79/95
L 11 SKa 79/95Sozialversicherungsgericht12.03.1996
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 SKa 79/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-03-12
Aktenzeichen: L 11 SKa 79/95
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1996:0312.L11SKA79.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.11.1995 abgeändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozeßbevollmächtigten des Klägers wird auf 50.000,- DM festgesetzt. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklag ten für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.
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