Landessozialgericht NRW, 1996-03-12, L 11 SKa 79/95

L 11 SKa 79/95Sozialversicherungsgericht12.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 SKa 79/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-03-12

Aktenzeichen: L 11 SKa 79/95

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1996:0312.L11SKA79.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.11.1995 abgeändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozeßbevollmächtigten des Klägers wird auf 50.000,- DM festgesetzt. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklag ten für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.

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