L 11 Ka 180/95•Landessozialgericht NRW, 1996-11-06, L 11 Ka 180/95
Landessozialgericht NRW, 1996-11-06, L 11 Ka 180/95
L 11 Ka 180/95Sozialversicherungsgericht06.11.1996
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 Ka 180/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-06
Aktenzeichen: L 11 Ka 180/95
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1996:1106.L11KA180.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 31.10.1995 wird zurückgewiesen. Ihre Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 06.11.1996 wird abgewiesen. Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und des Beigeladenen zu 5) für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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