L 16 Kr 120/95•Landessozialgericht NRW, 1996-11-21, L 16 Kr 120/95
Landessozialgericht NRW, 1996-11-21, L 16 Kr 120/95
L 16 Kr 120/95Sozialversicherungsgericht21.11.1996
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 Kr 120/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-21
Aktenzeichen: L 16 Kr 120/95
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1996:1121.L16KR120.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.05.1995 geändert. Die Bescheide der Beklagten vom 09.01.1992 und vom 24.07.1992 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin und der Beigeladenen zu 3) in beiden Instanzen. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.